EEG Bericht nach § 52 Abs. 1 EEG für das Kalenderjahr 2010

Name des Elektrizitätsversorgungsunternehmens: Becomac GmbH
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002127


Einleitung

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 52 Abs. 1 EEG verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von ihnen nach den §§ 45 bis 49 mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. Dieser erfüllt insbesondere den Zweck, die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 34 bis 39 EEG jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 46 bis 50 EEG genannten, unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Bericht erfüllt die Becomac GmbH ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 52 Abs. 1 EEG.

Grundsatz

Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, einander die für den bundesweiten Ausgleich jeweils erforderlichen Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber unverzüglich die an Letztverbraucher gelieferte Energiemenge elektronisch mitzuteilen und bis zum 31. Mai die Endabrechnung für das Vorjahr vorzulegen.
Die vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber nach § 8 EEG bzw. § 34 EEG abgenommenen und nach § 16 EEG bzw. § 35 EEG vergüteten Einspeisungen werden gemäß § 36 EEG unter den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, den Strom effizient zu vermarkten. Die Übertragungsnetzbetreiber sind außerdem verpflichtet, insbesondere zur Verrechnung der Verkaufserlöse, der notwendigen Transaktionskosten und der Vergütungszahlungen, ein gemeinsames transparentes EEG-Konto zu führen. Des Weiteren sind die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet, gemeinsam auf Grundlage der prognostizierten Strommengen aus Erneuerbaren Energien für das folgende Kalenderjahr, der voraussichtlichen Kosten und Erlöse für das folgende Kalenderjahr und unter Verrechnung des Saldos des EEG-Kontos für das folgende Kalenderjahr eine bundesweit einheitliche EEG-Umlage zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, sind ihrerseits verpflichtet, die jeweils maßgebliche EEG-Umlage zu zahlen.
Die Strommenge, welche die Becomac GmbH als Lieferant innerhalb des Kalenderjahres 2010 an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher abgegeben hat, betrug 0 kWh.

Die ermittelten Daten sind gemäß § 50 EEG von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden.

Datenübermittlung

An folgende Übertragungsnetzbetreiber wurden die Letztverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG-Jahresabrechnung der Becomac GmbH gemeldet.

  • EnBW Transportnetze AG
  • transpower Stromübertragungs gmbh
  • 50Hertz Transmission GmbH
  • Amprion GmbH

Nachstehend sind die von der Becomac GmbH gemeldeten Daten entsprechend der einzelnen
Übertragungsnetzbetreiber aufgeführt:

Jahr Einheit EnBW transpower 50 Herz Amprion
2010 kWh 0 0 0 0

Quick-Kontakt

  • Sie möchten Sich über einen schnellen Marktzugang beraten lassen?
    T. 0341 30 860 650
  • Nutzen Sie unseren Rückruf-
    und Email-Service: