EEG Bericht nach § 52 Abs. 1 EEG für das Kalenderjahr 2009

Name des Elektrizitätsversorgungsunternehmens: Becomac GmbH
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002127


Einleitung

Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind nach § 52 Abs. 1 EEG verpflichtet, auf ihren Internetseiten einen Bericht über die an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferte Energiemenge entsprechend der EEG-Jahresabrechnung gegenüber den Übertragungsnetzbetreibern unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis zum Ablauf des Folgejahres vorzuhalten. Mit diesem Bericht erfüllt die Becomac GmbH ihre gesetzliche Verpflichtung nach § 52 Abs. 1 EEG.

Grundsystematik

Die vom jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber nach § 8 EEG bzw. § 34 EEG abgenommenen und nach § 16 EEG bzw. § 35 EEG vergüteten Einspeisungen werden gemäß § 36 EEG unter den Übertragungsnetzbetreibern ausgeglichen. Anschließend haben Energieversorgungsunternehmen den von dem für sie regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber abgenommenen Strom gemäß § 37 EEG anteilig abzunehmen und zu vergüten. Der Umfang der Abnahmepflicht bemisst sich nach dem Verhältnis des bundesweit vergüteten EEG-Stroms zum bundesweit an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher abgegebenen Strom (EEG-Quote) sowie nach der Strommenge, die das betreffende EVU als Lieferant innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher abgegeben hat. Die Vergütung errechnet sich aus dem Durchschnitt der nach § 16 EEG von der Gesamtheit der Netzbetreiber pro Kilowattstunde gezahlten Vergütung abzüglich der nach § 35 Abs. 2 EEG vermiedenen Netzentgelte.

Datenermittlung

Für das Kalenderjahr 2009 hat die EEG-Quote gemäß den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber 18,582 % betragen. Die Strommenge, die die Becomac GmbH als Lieferant innerhalb des Kalenderjahres 2009 an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher abgegeben hat, betrug 6705,601 kWh. Die EEG-Strommenge, welche die Becomac GmbH von ihrem jeweils regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber im Kalenderjahr 2009 aufzunehmen und zu vergüten hatte, betrug 153,577 kWh. Die durchschnittliche Vergütung der von der Gesamtheit der Netzbetreiber im Kalenderjahr 2009 gezahlten EEG-Vergütung und damit die von der Becomac GmbH gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber geschuldete Vergütung betrug gemäß den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber 13,945 Cent/kWh. Die ermittelten Daten sind gemäß § 50 EEG von einem Wirtschaftsprüfer testiert worden. Jeweils ein Exemplar wurde den vier Übertragungsnetzbetreibern zur Verfügung gestellt.

Datenübermittlung

An folgende Übertragungsnetzbetreiber wurden die aggregierten Letztverbraucher-Strommengen entsprechend der EEG-Jahresabrechnung der Becomac GmbH gemeldet.

  • EnBW Transportnetze AG
  • transpower Stromübertragungs GmbH
  • 50Hertz Transmission GmbH
  • Amprion GmbH


Nachstehend sind die von der Becomac GmbH gemeldeten Daten entsprechend der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber aufgeführt:

Jahr Einheit EnBW transpower 50 Herz Amprion
2009 kWh 0 0 6705,601 0

 

Es sind privilegierte Strommengen (vgl. § 40 EEG) i.H.v. 6058,441 kWh in der Regelzone 50Hertz Transmission GmbH angefallen.

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